AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, die dem Auftragnehmer erteilt werden.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der vom Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag
wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
Der Beauftragte wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlungsangaben, als richtig
zugrunde legen, soweit er nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.
Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen,
insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn die explizit schriftlich vereinbart ist.
3. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags
zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Verpflichtung
entbindet. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
4. Mitwirkung Dritter
Zur Ausführung des Auftrags ist der Auftragnehmer berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Unternehmen
beizuziehen (Recht zur Substitution).
Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheitspflicht.
5. Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Beauftragten ist Gelegenheit zur Nach-
besserung zu geben.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie für das Verschulden der Erfüllungsgehilfen
Der Auftragnehmer haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398
Abs.1 OR)
Der Auftragnehmer haftet nicht für durch den Auftraggeber nicht deklariertes Einkommen und Vermögen (weltweit).
Der Auftragnehmer haftet nicht für dadurch entstandene Nach- und Strafsteuerverfahren.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigungen des Auftrags
erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für sie Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene
Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände,
die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte.
8. Bemessung der Vergütung
Das Honorar wird individuell vereinbart.
Das Honorar wird in der Regel nach Zeitaufwand oder nach sonstigen sachlichen Kriterien berechnet.
Bei Hausbesuchen wird entweder eine pauschale oder CHF 0.70 pro Kilometer vereinbart.
9. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage. Für Mahnungen gelten folgende Umtriebsentschädigungen und werden wie folgt
in Rechnung gestellt: 1.Mahnung CHF 10.00, 2. Mahnung CHF 20.00.
Für Betreibungen gelten die Ansätze des Betreibungsamtes.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit bei finanziellem Engpass eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies gilt jedoch nur
nach vorheriger Absprache und vor einer 1. Mahnung.
10. Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch
Wiederruf. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden; der Wiederruf hat
schriftlich zu erfolgen. Wiederruf zur Unzeit hat Schadenersatzpflicht zur Folge.
Bei Wiederruf des Vertrages durch den Auftragnehmer sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in
jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
11. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Handakten
Die Unterlagen (Kopie) werden bei der SEONI Steuerberatung Seonbuchner digital gespeichert. Der Mandant hat
immer die Möglichkeit einzelne oder ganze Teile im Nachhinein ausdrucken zu lassen. Erhaltene Originale die nicht
mehr gebraucht werden, werden dem Mandant retourniert.
12. Daten
Die SEONI Steuerberatung Seonbuchner gibt keinerlei Daten an Dritte weiter.
Für die Mandate Sorglos in die Zukunft und Treuhand Versicherungen, wird ein separates Mandat mit der
Mercadante GmbH abgeschlossen.
13. Anzuwendendes Recht & Gerichtsstand
Für den Auftrag ist schweizerisches recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Ort des Auftragnehmers