News
Aktuelles
Steuerliche Behandlung von Liegenschaften im gemeinschaftlichen Eigentum Ab dem Steuerjahr 2024 können bei Liegenschaften in gemeinschaftlichem Eigentum mehrerer Personen die Unterhaltskosten sowie die Aufwendungen für Energiespar- und Umwelt-schutzmassnahmen nur noch im Verhältnis der Eigentumsquoten in Abzug gebracht werden. Eigentümer einer Liegenschaft können die in Rechnung gestellten Liegenschaftskosten in Abzug bringen. Massgebend ist das Rechnungsdatum. Bislang konnte im Kanton Basel-Landschaft diejenige Eigentümerin bzw. derjenige Eigentümer die Liegenschaftskosten in Abzug bringen, der oder die diese Kosten getragen hat. Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil BGer 2C_216/2020 vom 24. April 2020, Erw. 2.3) ist diese Praxis auf die Steuerperiode 2024 hin anzupassen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partner-schaften ergeben sich keine Änderungen, da die Deklaration gemeinsam erfolgt. Hingegen gilt bei Konkubinatspaaren bzw. bei Liegenschaften in gemeinschaftlichem Eigentum mehrerer Personen (Miteigentum oder Gesamteigentum) ab der Steuerperiode 2024, d.h. für Ereignisse ab dem 1. Januar 2024, eine neue Praxis: Unterhaltskosten sowie die Aufwendungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bei Liegenschaften sind im Verhältnis der Eigentumsquoten auf die Eigentümer und Eigentümerinnen zu verteilen. Ebenso werden die Liegenschaftserträge (Mietertrag, Eigenmietwert) im Verhältnis der Eigentumsquoten besteuert. Im Vermögen ist der anteilige Katasterwert zu deklarieren. Andere Abmachungen werden steuerlich nicht anerkannt.
Kanton Basel-Landschaft
Am 27. November 2022 wurde die Vermögenssteuerreform I angenommen. Die revidierten Bestimmungen sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die bisher von den eidgenössischen Kurswerten abweichenden Baselbieter Vermögenssteuerwerte von Wertpapieren aufgehoben. Im Kanton Basel-Landschaft gelten daher ab der Steuerperiode 2023 für alle kotierten Wertpapiere die Werte gemäss den Kurslisten der eidgenössischen Steuerverwaltung. Nicht kotierte Wertpapiere werden nach den Bestimmungen im Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz bewertet. Somit gibt es ab Steuerjahr 2023 keine Kurlisten BL mehr.
Kanton Basel-Landschaft
Letztmals wurde der Einkommenssteuertarif 2023 der Teuerung angepasst (Indexstand Juni 2022: 112,5 Punkte). Im Juni 2023 lag der Index der Konsumentenpreise über 112,5 Punkten, nämlich bei 114,4 Punkten. Der Einkommenssteuertarif 2024 wird deshalb bei der Staatssteuer wiederum der Teuerung angepasst.
Kanton Basel- Landschaft:
Letztmals wurde der Einkommenssteuertarif 2012 der Teuerung angepasst (Indexstand Juni 2011: 110,2 Punkte). Seither galt dieser Tarif unverändert weiter, da der Juni-Indexstand jeweils durchgehend unter 110,2 Punkten lag. Im Juni 2022 lag der Index der Konsumentenpreise nun erstmals wieder über 110,2 Punkten, nämlich bei 112,5 Punkten. Der Einkommenssteuertarif 2023 wird deshalb bei der Staatssteuer der Teuerung angepasst. Zudem wird der Vermögenssteuertarif aufgrund der erfolgreichen Volksabstimmung vom 27. November 2022 gesenkt.
Corona und Steuern.
Wie so oft stellen sich Fragen zur Steuererklärung. Wie werden z.B. Entschädigungen aus Kurzarbeit und Taggelder besteuert? In der Regel werden solche Entschädigungen direkt vom Arbeitgeber ausbezahlt und sind folglich im Lohnausweis bereits enthalten.
Falls die Entschädigung nicht direkt vom Arbeitgeber ausgerichtet wurde, werden Sie eine entsprechende Bestätigung von der Ausgleichkasse erhalten. Diese ist auch in der Steuererklärung zu deklarieren.
Home Office
Kann ich aufgrund der vorübergehenden Pflicht zum Arbeiten im Home-Office in der Steuererklärung 2020 einen Abzug für das Arbeitszimmer geltend machen?
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen Rechtsprechung kann ein Abzug für die Benutzung eines privaten Arbeitszimmers nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.
Im Sinne einer verfahrensökonomischen Lösung und unter Berücksichtigung der besonderen Situation werden grundsätzlich keine zusätzlichen Abzüge für das Arbeitszimmer gewährt. Stattdessen können weiterhin die üblichen Berufsauslagen (Arbeitsweg und Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung), welche bei einer Tätigkeit am angestammten Arbeitsplatz angefallen wären, in der Steuererklärung 2020 zu Abzug bringen.
Kantone dehnen die Einreichungsfristen aus
Die Kantone dehnen die Einreichungsfristen wo nicht schon vorgesehen ohne Kosten für die Kunden aus. Jeder Kanton handhabt es etwas anders aber versuchen in Ihren Möglichkeiten Kulanz zu walten.
Achtung: an den gesetzlichen Fristen wie z.B Einsprachefrist oder aber an der Steuerzahlungspflicht ändert sich nichts.
Lottogewinne bis CHF 1 Mio sind Einkommenssteuerfrei
Das neue Geldspielgesetz des Bundes ist nach seiner Annahme in der Volksabstimmung nahezu lautlos per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden – mit direkt anwendbaren Bestimmungen im DGB und StHG, also für alle Kantone per 1. Januar 2019.
Wohneigentumsbesteuerung im Kanton Basel Landschaft
Das Liegenschaftsblatt „Angaben für die Steuererklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft“ wird auch für das Steuerjahr 2018 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative „Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten“ beschlossenen Änderungen bereits enthalten.
Neue Kennzahlen 2019
Ab dem Jahr 2019 ändern die Kennzahlen der 1., 2., und 3. Säule. Die max. Abzugsmöglichkeit der Säule 3a mit Anschluss an die 2. Säule (BVG) beträgt neu CHF 6’826 gegenüber CHF 6’768 heute. Für Selbständig erwerbende oder erwerbstätige ohne Anschluss an die 2. Säule (BVG) gelten die neuen max. Abzüge von CH 34’128 gegenüber CHF 33’840 heute. Eine Aufstellung finden Sie unter meiner Rubrik „Publikationen“.
Einkommenssteuertarif 2019 im Kanton Basel-Landschaft
Der Einkommenssteuertarif 2018 gilt unverändert für das Steuerjahr 2019
Straflose Selbstanzeige und automatischer Informationsaustausch AIA
Straflose Selbstanzeigen sind im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) im Kanton Basel-Landschaft bis zum 30.September 2018 möglich
Liegenschaftsblatt 2017 (Kanton Basel-Landschaft).
Mit dem Versand des Liegenschaftsblatts 2016 im vergangenen Jahr hat die Steuerverwaltung informiert, dass künftig kein jährlicher, flächendeckender Versand der Liegenschaftswerte mehr erfolgen soll. Zurzeit sind jedoch diverse politische Vorstösse zur Wohneigentumsbesteuerung hängig. Aufgrund diese Hintergrundes wird das Informationsblatt auch diese Jahr an alle Haus- und Wohneigentümer verschickt
Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2018 Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes am 30.06. vor Beginn der Steuerperiode, Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen. Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2012 angepasst.
Steuerpflicht für Bitcoin & Co.
Bitcoin, Blockchain, ICO, Tokens – Die Welt der Kryptowährungen wird immer komplexer und erlebt einen Boom, der sicherlich noch einige Zeit andauern wird. Mittlerweile haben auch die Steuerbehörden festgestellt, dass insbesondere in der Schweiz viel Geld in Bitcoin und Co. investiert wird und entsprechende Richtlinien für deren Versteuerung erlassen. Allerdings decken diese bei weitem noch nicht die ganze Komplexität der Kryptowelt ab.
Privatpersonen mit Bitcoin Vermögen
Für Private sieht die steuerliche Seite auf den ersten Blick recht einfach aus. Bei Bitcoin handelt es sich um eine digitale Währung, die steuerrechtlich ein geldwertes Recht an einer Sache darstellt. Diese müssen daher in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden. Kursgewinne von Kryptowährungen im Privatvermögen sind steuerfrei.
Die Coins sind im Wertschriftenverzeichnis aufzulisten. Als Belege gelten in der Regel Auszüge aus den sogenannten Wallets, den digitalen Geldbörsen. Interessant wird es, wenn es um die Bewertung der Kryptowährungen durch die Steuerbehörden geht. Dazu wurde bisher von den ESTV ein Durchschnittswert der verschiedenen Handelsplätze zum Stichtag berechnet. Bei der derzeitigen Volatilität des Bitcoin eine spannende Sache. Dessen Kurs stand z.B. Anfang November 2016 noch bei 6’000$, stieg dann Mitte Dezember 2016 auf fast 20’000$ und fiel zum 31.12.2016 wieder auf 13’000$ ab. Man darf also gespannt sein, welcher Kurswert tatsächlich für die Vermögensbewertung zugrunde gelegt wird.
Ein Thema, das bleibt
Im 2018 wird noch vieles in der bisher völlig unregulierten Welt der Kryptowährungen passieren. Sowohl Politiker wie auch die Steuerbehörden werden sich intensiver als bisher mit der Thematik auseinander setzen. Ein Ende des Krypto-Booms ist nicht abzusehen. Jeder, der Bitcoins oder andere Kryoptowährungen besitzt, sollte sich rechtzeitig mit den steuerlichen Aspekten auseinander setzten, um sich nicht plötzlich mit massiven Steuernachzahlungen konfrontiert zu sehen.
ab Steuerperiode 2017 (Deklaration 2018)
Begrenzung des Abzugs für Fahrtkosten des Arbeitsweges
Bei den Berufsauslagen werden die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten (Pendlerabzug) pro Person und Jahr begrenzt (bisher beitragsmässig unbegrenzt). Diese Beschränkung des Fahrtkostenabzuges gilt auch für sämtliche Fahrtkosten nationaler sowie internationaler Wochenaufenthalter. Grund dafür ist die Vorlage zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (Fabi), die das Schweizer Volk im Februar 2014 angenommen hat. Die Kantone können die Begrenzung selber festlegen. Dies bedeutet für folgende Kantone:
Aargau, Begrenzung auf CHF 7000.00
Baselland, Begrenzung auf CHF 6000.00
Basel-Stadt, Begrenzung auf CHF 3000.00
Luzern, Begrenzung auf CHF 6000.00
Bern, Begrenzung auf CHF 6700.00
ab Steuerperiode 2016 (Deklaration 2017), FABI
Die FABI Vorlage wurde am 9. Februar 2014 vom Stimmvolk angenommen. Bei dieser Vorlage wurde unter anderem die Beschränkung des Pendlerabzugs für Unselbständige auf CHF 3’000.– beschlossen (direkte Bundessteuer)
Für private, welche vom Arbeitgeber einen Geschäftswagen erhalten, ist ein Privatanteil (Freizeit, Wochenende) von 9,6% pro Jahr vom Fahrzeugkaufpreis (exkl. MWST) als Einkommen zu versteuern. Nach der Abstimmung wurde bekannt, dass die Steuerbehörden den Arbeitsweg – Im Sinne der Gleichbehandlung mit allen anderen Steuerpflichtigen – ab 01.01.2016 zusätzlich als geldwerte Leistungen besteuern.
ab Steuerperiode 2016 (Deklaration im 2017), Eigenmietwert Erhöhung möglich
Basel-Stadt: In den letzten 15 Jahren hat sich der Marktwert der Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt fast verdoppelt. Die bisher geltenden Steuerwerte stammen aus dem Jahre 2001. Die Steuerverwaltung hat aus diesem Grund beschlossen, eine Neubewertung der Steuerwerte vorzunehmen, um der Wertentwicklung Rechnung zu tragen. Bis Ende 2016 habe alle Hauseigentümer, welche Ihre Liegenschaft selbst bewohnen, eine Verfügung mit dem neuen Steuerwert erhalten. Im Schnitt werden die Steuerwerte um etwa einen drittel ansteigen. Ausserdem werden die Eigenmietwerte in Zukunft an den Referenzzinssatz für Hypotheken gekoppelt. Dies kann dazu führen, dass sich der Eigenmietwert jedes Jahr ändern kann.
Basel-Landschaft: Die Eigenmietwerte im Kanton Basel Landschaft wurden im Jahre 2013 überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass Einfamilienhäuser leicht überbewertet, Stockwerkeigentum hingegen unterbewertet waren. In der Steuerperiode 2016 wird dies nun korrigiert. Der Eigenmietwert wird durchschnittlich um 4-16% reduziert, gleichzeitig wird der Korrekturfaktor von Stockwerkeigentümer von 0.8 auf 0.9 erhöht.
Zu einer weiteren Anpassung kommt es bei den Pauschalabzügen für den Liegenschaftsunterhalt. Die Pauschale für bis zu zehnjährigen Gebäuden werden von 25% auf 12% und die Pauschale für Gebäude über zehn Jahre von 30% auf 24% reduziert.
Per 01.01.2017 gelten die neuen Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung (Pensionskasse).
Grundsätzlich gilt immer noch, dass die während der Ehe erworbene Austrittsleitung hälftig geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Neu wird die Teilung auch dann vollzogen, wenn ein Ehegatte zu diesem Zeitpunkt bereits pensioniert oder Invalid ist. Je nach den Umständen beruht die Berechnung dann auf einer hypothetischen Austrittsleitung oder es wird die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Gatten umgerechnet.
Am 01.01.2017 tritt der Automatische Informationsaustausch (AIA) in Kraft. Ab diesem Datum sind ausländische Finanzinstitute verpflichtet Daten zu Konti, Wertschriften, Lebensversicherungspolice usw. zu erheben und ab 01.01.2018 auszutauschen. Das Abkommen umfasst sämtliche EU Staaten sowie Jersey Guernsey, Gibraltar, Island, Norwegen und diversen anderen Ländern (Aufzählung nicht vollständig). Die Behörden tauschen gemäss dem AIA Abkommen die Namen und persönliche Daten jener Steuerpflichtigen aus, die im jeweiligen anderen Land ein Bankkonto, Wertschriften, Policen usw. haben. Übermittelt werden Kontonummern, alle Arten von Kapitaleinkünften sowie die Saldi des Kontos.