Patientenverfügung
„Damit Ihr Wille zählt“
Krankheiten und oder Unfälle können zur plötzlichen dauernden Urteilsunfähigkeit führen. Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und festzulegen, durch wen und wie man in einer solchen Situation betreut werden will und wer vertretungsweise (von Ihnen) einer medizinischen Massnahme zustimmen oder ablehnen darf. Sie halten Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zum „Leben und Sterben“ fest. Sie verhindern damit, dass Sie eines Tages von stattlichen Stellen und ihren Hilfspersonen abhängig sein werden.
Haben Sie keine Patientenverfügung und ist sich der behandelnde Arzt unsicher, wie er vorzugehen hat, werden die nächsten Angehörigen falls vorhanden angefragt was zu tun ist. Diese müssen dann über Sie entscheiden. Die Patientenverfügung ist für Angehörige eine enorme Entlastung, da sie verbindlich wissen, was Ihre Wünsche und Vorstellungen sind. Dieses Schriftstück ist für das Behandlungsteam wie auch für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich.
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